Anlage 5 – Leistungsbeschreibung Pro-Tarife
Version 1 – Stand: 2. Oktober 2026
Diese Leistungsbeschreibung ist Anlage 5 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ONE WARE – ONE AI (der „Nutzungsvertrag“). Sie legt die Stufen, Preise, enthaltenen Leistungen und Limits der Pro-Tarife sowie die Konditionen der Projektfreischaltung mit Deployment Credits fest (Anlage 3 Teil I Ziffer 5.4 und Teil II Ziffer 5.2 des Nutzungsvertrags). Die Regeln zu Abrechnung, Compute Credits, Tarifänderungen, Laufzeit und Kündigung sowie die Lizenzbedingungen ergeben sich aus dem Nutzungsvertrag und seinen übrigen Anlagen.
Für ein Pro-Abo gilt die Version dieser Leistungsbeschreibung, die der Kunde bei der Bestellung akzeptiert hat. Für bestehende Pro-Abos kann ONE WARE diese Leistungsbeschreibung nur nach Anlage 3 Teil I Ziffer 5.4 („Änderungen der Pro-Tarife“) ändern. Eine eingelöste Projektfreischaltung und die daraus erteilten Lizenzen richten sich dauerhaft nach der bei der Einlösung maßgeblichen Version (Anlage 3 Teil II Ziffer 5.2). Abweichende Leistungen, Limits oder Preise können individuell vereinbart werden (Anlage 3 Teil I Ziffer 5.6).
1 Stufen und Preise
| Stufe | Preis monatlich | Preis jährlich | Compute Credits / Monat | entspricht Trainingsminuten / Monat | Deployment Credits / Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Pro-1 | 250 € | 3.000 € | 100.000 | 2.000 | 1 |
| Pro-2 | 750 € | 9.000 € | 300.000 | 6.000 | 3 |
| Pro-3 | 1.250 € | 15.000 € | 500.000 | 10.000 | 5 |
| Pro-4 | 2.500 € | 30.000 € | 1.000.000 | 20.000 | 10 |
| Pro-5 | 5.000 € | 60.000 € | 2.000.000 | 40.000 | 20 |
1.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. anwendbarer Umsatzsteuer und werden im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum (ein Monat oder ein Jahr) berechnet. Der Jahrespreis entspricht dem Zwölffachen des Monatspreises.
1.2 Die enthaltenen Compute Credits stehen gemäß Anlage 3 Teil I Ziffer 1.3 zu Beginn jedes Kalendermonats neu zur Verfügung. Die Angabe der Trainingsminuten beruht auf dem Preis für Training auf Servern von ONE WARE (50 Compute Credits / Minute, Anlage 3 Teil I Ziffer 1.5).
1.3 Deployment Credits sind nur bei jährlicher Abrechnung enthalten und werden zu Beginn jedes Tarifjahres gutgeschrieben (Anlage 3 Teil II Ziffer 5.1). Monatlich abgerechnete Pro-Tarife enthalten keine Deployment Credits.
2 Limits
| Stufe | Mitglieder | Projekte | Speicher pro Projekt | KI-Modelle pro Projekt | Exporte pro KI-Modell | Tests pro KI-Modell |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Pro-1 | 10 | 50 | 45 GB | 95 | 100 | 100 |
| Pro-2 | 25 | 100 | 45 GB | 150 | 250 | 250 |
| Pro-3 | 50 | 150 | 45 GB | 250 | 500 | 500 |
| Pro-4 | 100 | 250 | 45 GB | 500 | 1.000 | 1.000 |
| Pro-5 | unbegrenzt | 500 | 45 GB | 1.000 | 2.500 | 2.500 |
2.1 Die Anzahl der Mitglieder umfasst den Inhaber, die Administratoren, die Mitglieder und offene Einladungen der Organisation (Ziffer 3.12 des Nutzungsvertrags).
2.2 Die Limits gelten bei monatlicher und jährlicher Abrechnung gleichermaßen. Erreicht die Organisation ein Limit, kann sie über dieses Limit hinaus keine weiteren Mitglieder hinzufügen, Projekte oder KI-Modelle anlegen, Dateien hochladen, Exporte oder Tests starten.
3 Enthaltene Leistungen
Alle Pro-Tarife umfassen:
- die Funktionen der Software gemäß Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) im Rahmen der Limits nach Abschnitt 2;
- Training auf Servern von ONE WARE, abgerechnet in Compute Credits (Anlage 3 Teil I Ziffer 1.5);
- die OneWare Cloud AI, abgerechnet in Compute Credits (Ziffer 3.15 des Nutzungsvertrags und Anlage 3 Teil I Ziffer 1.7);
- API-Zugriff;
- selbst gehostete Worker (Ziffer 3.14 des Nutzungsvertrags);
- bei jährlicher Abrechnung Deployment Credits für Projektfreischaltungen (Abschnitt 4 und Anlage 3 Teil II).
4 Projektfreischaltung mit Deployment Credits
Dieser Abschnitt legt die Konditionen der Projektfreischaltung fest (Anlage 3 Teil II Ziffer 5.2). Er gilt auch für Deployment Credits aus individuellen Vereinbarungen, soweit dort nichts anderes vereinbart ist. Die Lizenzbedingungen ergeben sich aus Anlage 3 Teil II Ziffern 5.3 bis 5.5.
4.1 Dauer: Eine Projektfreischaltung gilt für 12 Monate ab dem Freischaltungsdatum.
4.2 Lizenzumfang: Standardmäßig ist je Projektfreischaltung ein KI-Modell des Projekts lizenziert, das der Kunde für die kommerzielle Nutzung auswählt. Gegen Einlösung zusätzlicher Deployment Credits kann der Kunde stattdessen alle KI-Modelle des Projekts lizenzieren.
4.3 Erforderliche Deployment Credits: Die Anzahl der erforderlichen Deployment Credits hängt von den vom Projekt verwendeten Funktionen und vom Lizenzumfang ab und wird vor der Einlösung in der Software angezeigt. Werden während einer laufenden Projektfreischaltung weitere Funktionen oder ein größerer Lizenzumfang erforderlich, wird nur die Differenz berechnet; die Projektfreischaltung verlängert sich dadurch nicht.
4.4 Während und nach der Projektfreischaltung: Während einer laufenden Projektfreischaltung kann der Kunde die KI-Modelle des Projekts erneut trainieren und exportieren sowie das ausgewählte Modell wechseln; neue Exporte lizenzierter Modelle sind von der Lizenz umfasst. Nach Ablauf der Projektfreischaltung bleibt die Lizenz für den exportierten Stand der lizenzierten Modelle bestehen (Anlage 3 Teil II Ziffer 5.3). Für die kommerzielle Nutzung neu trainierter Stände, für neue Exporte und für einen Wechsel des ausgewählten Modells ist dann eine neue Projektfreischaltung erforderlich.
5 Nicht enthaltene Leistungen
Nicht enthalten sind insbesondere persönliche oder individuelle Beratung, Feature-Anpassungen, Hardwareberatung und KI-Entwicklung im Auftrag (Anlage 1 (4)) sowie individuelle Lizenzvereinbarungen (Anlage 4). Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.